Auslagerung

Outsourcing kann jeden treffen. Nichts scheint mehr sicher.

Manche Arbeitnehmer*innen waren jahrelang in der gleichen Abteilung beschäftigt. Plötzlich wird die Abteilung ausgelagert, einhergehend mit Versetzung der Arbeitnehmer*innen und häufig zu einem deutlich schlechteren Gehalt. Die einzelnen Arbeitnehmer*innen können sich dagegen nur schwer wehren. Der Betriebsrat muss verhindern, dass die Mitarbeiter*innen gravierende Nachteile in Kauf nehmen.

Abwenden – gestalten – mitbestimmen!

Auslagerungen beginnen im Kleinen. Eine Unterbaugruppe nach der anderen wird an Zulieferern zur Herstellung vergeben. Unmerklich werden immer mehr eigene Leistungen und Prozesse an diesen Zulieferern übertragen. Am Ende kann dann die Auslagerung von ganzen Abteilungen stehen. Hier ist der Betriebsrat gefragt, entsprechende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.

Der Betriebsrat muss Informationen zum Outsourcing vom Arbeitgeber, z. B. den Meilensteinplan, Gründe und Ziele der Auslagerung, Wirtschaftlichkeitsrechnung, Risikobeurteilung, angepasste Personal- und Kapazitätsplanung, anfordern. Das A und O ist dabei zu klären, ob es sich um eine Betriebsänderung handelt. Dies löst starke Mitbestimmungsrechte nach §§ 111 ff BetrVG aus. Der Betriebsrat hat eine Risikoeinschätzung, eine Potenzialanalyse sowie eine Kosten-Nutzen-Rechnung zu erstellen. Auf dieser Basis kann er eine Strategie ausarbeiten, mit der er das Outsourcing verhindern oder Alternativvorschläge im Rahmen eines Interessenausgleichs und Sozialplans durchsetzen kann.

Sind die erhaltenden Informationen nicht eindeutig einzuordnen, sollte die Betriebsrat externen Sachverstand bei der Ausarbeitung hinzuziehen.

Die im Zuge von Outsourcing entstehenden Ängste in der Belegschaft, begegnet der Betriebsrat am besten, indem er die betroffenen Mitarbeiter informiert und aktiv beteiligt. Konkret geht es darum ein Alternativkonzept zu erarbeiten. Die Einbindung der Mitarbeiter wird mit dem § 92a BetrVG begründet. Denn nur die Mitarbeiter haben gute Hinweise zu den Risiken von Outsourcing, alternativen Ideen bzgl. Kosteneinsparung, Potenzialen etc.

Wie lautet unser Fazit?

Ein kluger Betriebsrat lässt sich in diesem Prozess von einem externen Sachverstand bei der Ausarbeitung beraten, von der Überprüfung der Wirtschaftlichkeitsrechnung über die Erarbeitung einer Strategie sowie eines Alternativkonzeptes bis hin zur Anfertigung eines Interessenausgleichs und Sozialplans.

 

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