Fehlertracking
Zunehmende Überwachung und Leistungskontrollen von Arbeitnehmern aufgrund elektronischer Möglichkeiten
Als Beispiel mal exemplarisch Fälle, die in den Medien für Aufsehen und tiefgreifende Kritik sorgten.
Microsoft 365 errechnet Produktivitätswerte mit Workspace Analytics
Microsoft hat in einem Software-Paket zu Microsoft 365 um eine Analyse-Funktion Workspace Analytics erweitert. Mit dieser Erweiterung kann ein sogenannter Produktivitätswert für einzelne Mitarbeiter ermittelt werden. In diesen Produktivitätswert fließen z. B. Daten ein:
- wie viele E-Mails, Messenger-Nachrichten die einzelnen Mitarbeiter täglich verschicken
- wie oft sie Dateien speichern oder diese Daten mit externen Personen teilen
- Zeitdauer der Aktivierung von Webcams während Videokonferenzen
Eine Anonymisierung dieser Daten in dem Analyse-Tool ist optional vorhanden, wurde allerdings augenscheinlich nicht aktiviert. Dies führte unweigerlich dazu, dass Datenschützer das umfassende Überwachungspotential des Analyse-Tools beanstandeten! Microsoft besserte daraufhin nach. Den Produktivitätswert wird es nur noch in zusammengefasster Form auf Unternehmensebene geben, sodass keine direkten Rückschlüsse auf einzelne Arbeitnehmer mehr möglich sind.
Wer glaubt, dass das Problem nun gelöst ist, wird enttäuscht. Es gibt immer noch Identifizierungsmöglichkeiten. Durch die eindeutige Gerätekennung ist ein Rückschluss auf den jeweiligen Nutzer möglich. Wie immer wird das damit begründet, dass diese Identifizierungsoption sein muss, um technische Probleme erkennen und beseitigen zu können!
Gegenwind und Verbot für Amazon-Totalüberwachung
In diesem Fall ist die Datenschutzbehörde in Niedersachsen aktiv und hat den Einsatz einer umstrittenen Überwachungs- bzw. Leistungskontrollsoftware am Amazon-Standort Winsen untersagt. Moniert wird das mit Hilfe einer Software, die Leistungen der Mitarbeiter permanent detailliert kontrolliert.
Beim Einlagern oder Entnehmen von Produkten einer Lieferung wird jeder Vorgang durch den Mitarbeiter gescannt. Diese Daten werden automatisch weiterverarbeitet. Vorarbeiter können diese in Echtzeit einsehen, sind also über jeden einzelnen Arbeitsschritt gewissermaßen informiert und erkennen, wenn ein Mitarbeiter seinen Arbeitsrhythmus für kurze Zeit unterbricht.
Politmagazin Panorama berichtete, dass die erfassten Daten auch dazu genutzt werden, um detaillierte Profile der Mitarbeiter zu erstellen. Wird ein anhaltender Leistungsrückgang erkannt, droht bei prekärer Beschäftigung ein Auslaufen des Vertrags. Wo viele zusätzliche Mitarbeiter befristet eingestellt werden, erhöht sich damit auch der Leistungsdruck auf alle Beschäftigten. Die niedersächsische Landesbeauftragte hat dem Unternehmen die weitere Nutzung dieser Software untersagt.
Bei der Datenschutzfolgenabschätzung (Art. 35 DSGVO) werden die geplanten Verarbeitungsvorgänge und der Zweck der Verarbeitung systematisch beschrieben. Die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf den Zweck, die Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen werden bewertet, sowie die zur Bewältigung der Risiken geplanten Abhilfemaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen.