{"id":660,"date":"2022-03-21T06:36:17","date_gmt":"2022-03-21T05:36:17","guid":{"rendered":"https:\/\/dfbfmc.de\/?p=660"},"modified":"2022-02-27T12:23:48","modified_gmt":"2022-02-27T11:23:48","slug":"informationsfluss","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dfbfmc.de\/?p=660","title":{"rendered":"Informationsfluss"},"content":{"rendered":"<div class=\"brLexikonWrapper\">\n<h2><span style=\"color: #008000;\">Betriebsinterne \u00d6ffentlichkeitsarbeit<\/span><\/h2>\n<h3><span style=\"color: #008000;\">Was hei\u00dft das?<\/span><\/h3>\n<p>So einfach diese S\u00e4tze auch klingen m\u00f6gen, es ist ein schier unersch\u00f6pfliches Aufgabengebiet, wenn der Betriebsrat seine Aufgaben ernst nimmt und die Probleme erkennt. Allerdings bedarf die sachgerechte Wahrnehmung der allgemeinen und besonderen Betriebsratsaufgaben auch einer professionellen Vorbereitung und einer gewissen Durchsetzungsf\u00e4higkeit gegen\u00fcber den Forderungen der Arbeitgeberseite. Zur St\u00e4rkung der Durchsetzbarkeit geh\u00f6rt aber, dass der Betriebsrat seine Informationspflichten gegen\u00fcber der Belegschaft erf\u00fcllt. Ein ernst zu nehmender, demokratisch ausgerichteter und verantwortungsbewusster Betriebsrat hat vor jeder Verhandlung die Belegschaft zu konsultieren. Es m\u00fcssen Informationen in beide Richtungen flie\u00dfen, bevor man mit der Arbeitgeberseite verhandelt oder gar\u00a0<a href=\"https:\/\/msgler.verdi.de\/informationen-zum-arbeitsrecht\/++co++a3719090-3e10-11e3-b516-52540059119e\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Betriebsvereinbarungen<\/a>\u00a0eingeht &#8211; sonst l\u00e4uft der Betriebsrat Gefahr, vom Arbeitgeber f\u00fcr seine Zwecke eingesetzt zu werden. Ein Betriebsrat kann bei fehlender R\u00fcckmeldung aus der Belegschaft seinen gesetzlichen Aufgaben von Haus aus nicht gerecht werden.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/msgler.verdi.de\/der-betriebsrat\/++co++cddf52f8-4b86-11e3-8252-52540059119e\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Quelle<\/a><\/p>\n<h4><span style=\"color: #008000;\">Allgemeine Pflicht zur Information<\/span><\/h4>\n<p>Gesetzlich ist die Information der Belegschaft \u00fcber die Arbeit des Betriebsrats allein im Rahmen der pro Kalendervierteljahr durchzuf\u00fchrenden Betriebsversammlung vorgeschrieben. In dieser Veranstaltung hat er einen T\u00e4tigkeitsbericht zu erstatten (<a href=\"https:\/\/www.betriebsrat.de\/neu-im-betriebsrat\/das-betriebsverfassungsgesetz\/detail\/regelmaessige_betriebs_und_abteilungsversammlungen-57.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 43 Abs. 1 BetrVG<\/a>). Gleichwohl geh\u00f6rt es zu den Aufgaben des Betriebsrats, die Belegschaft umfassend und p\u00fcnktlich im Rahmen seines Aufgabenbereichs \u00fcber seine T\u00e4tigkeit zu unterrichten. Er ist dabei grunds\u00e4tzlich nicht darauf beschr\u00e4nkt, die Belegschaft allein auf Betriebsversammlungen und durch Anschl\u00e4ge am Schwarzen Brett zu unterrichten (BAG v. 21.11.1978 &#8211; 6 ABR 85\/76). Der Betriebsrat hat bei der Wahl der Inhalte und Gestaltung der \u00d6ffentlichkeitsarbeit im Rahmen seiner Aufgaben und Zust\u00e4ndigkeiten einen gro\u00dfen Ermessensspielraum.<\/p>\n<h4><span style=\"color: #008000;\">Einschr\u00e4nkungen<\/span><\/h4>\n<p>Das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit (<a href=\"https:\/\/www.betriebsrat.de\/neu-im-betriebsrat\/das-betriebsverfassungsgesetz\/detail\/stellung_der_gewerkschaften_und_vereinigungen_der_arbeitgeber-5.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 2 Abs. 1 BetrVG<\/a>) verpflichtet ihn allerdings, \u00d6ffentlichkeitsarbeit nicht als Mittel des Machtkampfes in der Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber zu missbrauchen. Das Recht der freien Meinungs\u00e4u\u00dferung wird au\u00dferdem durch die Friedenspflicht eingeschr\u00e4nkt (<a href=\"https:\/\/www.betriebsrat.de\/neu-im-betriebsrat\/das-betriebsverfassungsgesetz\/detail\/grundsaetze_fuer_die_zusammenarbeit-99.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 74 Abs. 2 BetrVG<\/a>). Dem Betriebsrat ist auch untersagt, Betriebs- oder Gesch\u00e4ftsgeheimnisse (<a href=\"https:\/\/www.betriebsrat.de\/neu-im-betriebsrat\/das-betriebsverfassungsgesetz\/detail\/geheimhaltungspflicht-106.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 79 BetrVG<\/a>) sowie Informationen \u00fcber pers\u00f6nliche Verh\u00e4ltnisse und Angelegenheiten, die ihm im Zuge seiner Betriebsratsarbeit bekannt geworden sind (z. B anl\u00e4sslich einer Einstellung, <a href=\"https:\/\/www.betriebsrat.de\/neu-im-betriebsrat\/das-betriebsverfassungsgesetz\/detail\/mitbestimmung_bei_personellen_einzelmassnahmen-135.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 99 Abs. 1 BetrVG<\/a>), preiszugeben.<\/p>\n<h4><span style=\"color: #008000;\">Kommunikationsmittel<\/span><\/h4>\n<p>Die Ma\u00dfnahmen der \u00d6ffentlichkeitsarbeit sollen bei einer m\u00f6glichst gro\u00dfen Zahl von Mitarbeitern Aufmerksamkeit finden. Daher ist neben der inhaltlichen Gestaltung die Wirkkraft der eingesetzten Kommunikationsmittel von ausschlaggebender Bedeutung. Folgende Medien k\u00f6nnen je nach Situation geeignet sein, die Mitarbeiter im Betrieb zu erreichen:<\/p>\n<ul>\n<li>Das direkte Gespr\u00e4ch von Betriebsratsmitgliedern mit ihren Kollegen am Arbeitsplatz, in der Kantine, im Aufenthaltsraum oder sonstwo im Betrieb hat den Vorteil, dass Argumente und Informationen nicht nur einseitig weitergegeben, sondern im Dialog auch ausgetauscht und Missverst\u00e4ndnisse sofort ausger\u00e4umt werden k\u00f6nnen.<\/li>\n<li>Betriebs-\/Abteilungsversammlungen sind eine regelm\u00e4\u00dfige und wirksame M\u00f6glichkeit, viele Mitarbeiter anzusprechen. In seinem T\u00e4tigkeitsbericht, Herzst\u00fcck der Veranstaltung, soll der Betriebsrat die Belegschaft \u00fcber Ereignisse, die den Betrieb und die Mitarbeiter unmittelbar betreffen, sowie \u00fcber die Arbeit des Betriebsrats seit der letzten Betriebsversammlung informieren.<\/li>\n<li>Das Intranet ist das in den meisten Betrieben allgemein \u00fcbliche Informationssystem, \u00fcber das E-Mails schnell und zielsicher transportiert werden k\u00f6nnen.<\/li>\n<li>Eine betriebsratseigene Homepage im Intranet ist eine weitere M\u00f6glichkeit, die Mitarbeiter laufend und aktuell zu informieren.<\/li>\n<li>Das Schwarze Brett ist trotz der elektronischen Medien noch immer ein Blickfang.<\/li>\n<li>Mit einem Flugblatt (\u201eFlyer\u201c) kann der Betriebsrat bei besonderen Anl\u00e4ssen (z. B. Ank\u00fcndigung einer Betriebsversammlung) m\u00f6glichst schnell m\u00f6glichst viele Kolleginnen und Kollegen erreichen.<\/li>\n<li>Betriebsratszeitungen (ggf. Seiten in der Betriebs-\/Werkszeitung) sind ebenfalls ein geeignetes Medium, die Belegschaft \u00fcber alles rund um den Betrieb und den Betriebsrat zu informieren.<\/li>\n<li>Elektronische Newsletters ersetzen zunehmend die Print-Medien und eigenen sich besonders, um bestimmte Zielgruppen anzusprechen.<\/li>\n<li>Belegschaftsumfragen durch den Betriebsrat sind geeignet, um R\u00fcckmeldungen \u00fcber bestimmte Fragen einzuholen (z. B. Ermittlung der Arbeitszufriedenheit, Erstellung eines Meinungsbildes \u00fcber Ma\u00dfnahmen des Nichtraucherschutzes). Aus rechtlicher Sicht bestehen dagegen keine Bedenken, soweit sich die Fragen im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats halten BAG v. 8.2.1977 &#8211; 1 ABR 82\/74).<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<\/div>\n<div class=\"maContainer\">\n<h4>Erwin Willing<\/h4>\n<p>ifb Institut zur Fortbildung von Betriebsr\u00e4ten GmbH &amp; Co. KG<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.betriebsrat.de\/portal\/betriebsratslexikon\/%C3%96\/oeffentichkeitsarbeit-des-betriebsrats.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Quelle<\/a><\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Betriebsinterne \u00d6ffentlichkeitsarbeit Was hei\u00dft das? So einfach diese S\u00e4tze auch klingen m\u00f6gen, es ist ein schier unersch\u00f6pfliches Aufgabengebiet, wenn der Betriebsrat seine Aufgaben ernst nimmt und die Probleme erkennt. 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